Das ist unwahrscheinlich ORCID würde den in der Schrems-II-Entscheidung hervorgehobenen Anforderungen des US-Überwachungsrechts unterliegen. Seit ORCID ist kein „Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste“ im Sinne von Abschnitt 50 USC § 1881(b)(4) und unterliegt nicht dem Foreign Intelligence Services Act („FISA“). ORCID stellt ein Online-Register bereit, das zur Identifizierung von Forschern aus Mitgliedsorganisationen verwendet wird; Daher würde Abschnitt 702 des FISA nicht auf diese Anwendung anwendbar sein ORCID und seine Daten.