Ja, ORCID macht den Benutzern klar, dass sie im Falle einer behördlichen Datenanfrage „nur solche Daten bereitstellen wird, die wir in der jeweiligen Situation für notwendig erachten“. Sehen Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.4. Weiter ORCID stellt klar, dass es, sofern dies zulässig ist, „den relevanten Dateninhabern umgehend Informationen über alle eingegangenen behördlichen Datenanfragen und betroffenen Konten zur Verfügung stellen wird“. Ausweis.